Der Rehder
, [
1029-1030] des -s, plur. ut nom. sing.
gleichfalls nur in der Niederdeutschen Schifffahrtssprache, derjenige, welcher
ein Schiff entweder ganz oder doch zum Theil ausrüstet, der Schiffsrehder, der
Eigenthümer eines Schiffes, der Schiffsherr. Wenn mehrere auf gemeinschaftliche
Kosten ein Schiff bauen und ausrüsten, so werden sie Mitrehder oder
Schiffsfreunde genannt. In einigen Niederdeutschen Gegenden werden auch die
Rathsherren, welche die Einkünfte der Stadt verwalten, z. B. zu Bremen, Rehder
genannt. Gleichfalls von dem vorigen rehden, bereiten, ingleichen im Nieders.
bezahlen, wie das Schwed. reda.