Das Register
, [
1025-1026] des -s, plur. ut nom. sing.
aus dem mittlern Lateine Registrum. 1) Ein Nahmenverzeichniß mehrerer Dinge
Einer Art. Ein Waaren-Register, Geschlechts-Register, Schuld-Register,
Sünden-Register. Ein Register machen, verfertigen. Im schwarzen Register
stehen, im bösen Rufe, im bösen Andenken, von der ehedem üblichen Gewohnheit,
die Nahmen der Geächteten oder aus einer Stadt Verbanneten an eine schwarze
Tafel zu schreiben. Es ist am häufigsten nur noch in einigen einzelnen Fällen
üblich, indem in andern die Wörter Liste, Matrikel, Verzeichniß u. s. f.
gebräuchlich sind. Besonders gebraucht man es noch von einem nach dem Alphabete
eingerichteten Verzeichnisse der in einem Buche vorkommenden Wörter und Sachen,
mit Nachweisung des Blattes oder Ortes; bey einigen ein Blattweiser,
Blattzeiger. 2) In einigen Fällen werden auch mehrere Dinge Einer Art selbst
ein Register genannt. So heißen in den Orgeln mehrere zu Einer Stimme gehörige
Pfeifen ein Register; das Flöten-Register u. s. f. Bey den Drechslern ist das
Register eine Stange mit kleinen Zapfen, die Rückenlehne daran nach Belieben
nahe oder fern zu stecken. 3) In noch andern Fällen führet ein Werkzeug,
vermittelst dessen mehrere Dinge Einer Art beweget werden, den Nahmen eines
Registers, oder vielmehr, Dinge Einer Art, so fern sie vermittelst eines
dritten Dinges regieret oder bestimmet werden. So werden in den Orgeln, die
dünnen beweglichen hölzernen Stangen unter dem Pfeifenstocke, durch deren
Verschiebung ein jedes beliebiges Register in der vorigen Bedeutung, oder eine
jede beliebige Stimme gespielet wird, gleichfalls das Register genannt. Alle
Register aufziehen, alle Stimmen spielen lassen. An den chymischen Öfen
bestehet ein Register aus mehrern Öffnungen, die man mit einer einzigen
Bewegung nach Belieben öffnen und verschließen kann. Bey den Kunstdrechslern
bestehet das Register aus mehrern zu Einer Art Arbeit gehörigen Theilen. Das
Schrauben-Register ist daselbst eine Art Docken, Schrauben zu drehen. Der
Register-Stock, ein Stock, woran die dazu gehörigen Theile befestiget sind. Bey
den Buchdruckern ist Register halten, dahin sehen, daß bey dem Widerdrücke der
Bogen genau in die Puncturlöcher des Schöndruckes komme, damit die Columnen auf
beyden Seiten mit einander überein treffen. Anm. Es ist aus dem mittlern Lat.
Registrum entlehnet, welches auch die Franzosen in ihrem Regitre, und die
Italiäner in ihrem Registro beybehalten haben. Voß und andere leiten dieses
Registrum von dem Latein. Regestum ab; allein diese kannten vermuthlich keine
andere Bedeutung, als die erste Bedeutung eines Verzeichnisses. Es ist viel
mehr glaublicher, daß es von regere, regieren, abstammet, welcher Begriff
besonders in der dritten Bedeutung deutlich genug hervorsticht, da denn die
zweyte und endlich auch die dritte Bedeutung bloße Figuren desselben seyn
würden. In einem von Peter Selbeth übersetzen und zu Straßburg 1535 gedruckten
Valerius Maximus wird Regimen maris et terrae ausdrücklich durch Register der
Erd und des Mörs übersetzt. [
1027-1028]