Die Regierung
, [
1025-1026] plur. die -en, von dem
Zeitworte regieren. 1. Von der Handlung des Regierens; ohne Plural. So wohl im
eigentlichsten Verstande, die Richtung einer Bewegung auf einen Endzweck. Die
Regierung eines Wagens. Als auch im engern, der Bestimmung der jedesmahligen so
wohl leidentlichen als thätigen Veränderungen eines Dinges. Die göttliche
Regierung aller Dinge. Sich der göttlichen Regierung überlassen. In noch
engerer Bedeutung, die Bestimmung des Verhaltens durch allgemeine Vorschriften
und mit denselben verknüpfte Bewegungsgründe und Strafübel; wo es zuweilen auch
von solchen gebraucht wird, welche diese Bestimmung im Nahmen anderer
handhaben. So legt man in den Städten den Bürgermeistern eine Regierung bey. Am
üblichsten ist es im engsten Verstande von der Ausübung der Macht und Gewalt,
die gemeinschaftliche Wohlfahrt in einem Staate zu erhalten. Wenn der Prinz die
Regierung antreten, erlangen wird. Die Regierung niederlegen. Nach der
Regierung trachten. Sich die Regierung anmaßen. Jemand der Regierung entsetzen.
Statt der R. A. die Regierung führen, gebraucht man jetzt lieber das Zeitwort
regieren. 2. Mit näherer Beziehung auf die Zeit, da und wie lange, eine Person
die oberste und höchste Gewalt in einem Staate bekleidet; wo auch der Plural
Statt findet. Unter der Regierung des Kaisers Otto, des Herzogs Heinrich, des
Grafen Johann. Zwey Regierungen überleben, zwey nach einander in einem und eben
demselben Staate regierende Herren. 3. Ein zur Handhabung der obersten
fürstlichen Gewalt in einem Lande oder in einer Provinz niedergesetztes
Collegium, die Landesregierung; welches in Grafschaften die Kanzelley genannt
wird. Die churfürstl. Sächsische Regierung zu Dresden. Die Magdeburgische
Regierung. u. s. f. Bey der Regierung klagen. Sich an die Regierung wenden.
Daher der Regierungs-Advocat, Regierungs-Präsident u. s. f. Ehedem handhabeten
diese Collegia im Nahmen des Landesherren die ganze höchste Gewalt in einem
Staate oder in einer Provinz. Seitdem aber nach und nach die Verwaltung der
Geschäfte mehr getheilet, und für manche Arten besondere und zum Theil höhere
Collegia errichtet worden, so ist diesen größten Theils nur die Verwaltung der
Justiz übrig geblieben. 4. Der Ort, wo und aus welchem andere Dinge regieret
werden. 1) So wird das Gebäude, das Zimmer, in welchem sich ein
Regierungs-Collegium versammelt und seine Sitzung hält, sehr häufig gleichfalls
die Regierung genannt. Auf die Regierung gehen. 2) Bey den Glockenspielen
führet derjenige Ort auf dem Thurme, wo die Drahte von eisernen Winkelhaken
herum geführet werden, bis sie weiter oben die Glocken anziehen, den Nahmen so
wohl der Regierung, als auch der Regierungskammer.