1. Rädern
, [
913-914] verb. reg. act. von Rad, mit
dem Rade zerschmettern. Man wird gerädert, wenn man überfahren und von den
Rädern eines Wagens zerschmettert wird. Am üblichsten ist es von derjenigen Art
der Lebensstrafe, wo die Glieder mit einem Rade zerschmettert werden. Einen
Verbrecher lebendig rädern lassen. (
S. auch Radbrechen und Rad 2. 2.) Daher das Rädern.