Der Redner
, [
1015-1016] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Rednerinn, eine Person, welche die Gabe oder Fertigkeit besitzet,
andere leicht zu überreden. Ein guter Redner seyn. In engerer Bedeutung, eine
Person, welche eine freyerliche Rede an die Zuhörer hält. Ehedem wurden auch
die Sachwalter, Anwälte, Advocaten u. s. f. so fern sie ihren Vortrag in
feyerliche Reden einkleideten, Redner genannt. Anm. Schon in dem alten
Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter Rethenare. Es stammet von dem
jetzt veralteten Intensivo redenen für reden her, welches noch bey dem Ottfried
vorkommt. Von reden müßte es Reder heißen, welches noch bey dem Tschudi
angetroffen wird.