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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Rechtssache

, [1009-1010] plur. die -n, eine jede vor Recht, d. i. Gericht, angebrachte Sache, ein Rechtshandel; auch wohl in weiterer Bedeutung, eine vor Gericht gehörige Sache, welche nach den Gesetzen bestimmt werden miß.
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