Das Rechtsmittel
, [
1009-1010] des -s, plur. ut nom. sing.
ein in den Rechten oder Gesetzen gegründetes Mittel. In engerer und
gewöhnlicherer Bedeutung, ein in den Gesetzen verordnetes Mittel, eine
Rechtssache zu erlangen, dergleichen z. B. die Appellation ist.