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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Rechtshandel | | Die Rechtskosten

Rechtshängig

, [1007-1008] adj. et adv. gleichfalls von Recht, Gericht, vor Gericht oder bey dem Gerichte anhängig. Eine rechtshängige Sache, welche bey dem Gerichte klagbar angebracht und noch nicht abgeurtheilet ist.
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