Die Rechtschaffenheit
, [
1007-1008] plur. inus. die Eigenschaft,
da eine Person oder Sache rechtschaffen ist. 1) In der ersten Bedeutung, die
völlige Übereinstimmung eines Dinges mit seinem Zwecke, mit seiner Absicht. 2)
In engerer Bedeutung, die Neigung und Fertigkeit, das zu thun, was recht ist,
bloß weil es recht ist, und der darin gegründete Zustand. Die Rechtschaffenheit
sieht ihm aus den Augen. Die Rechtschaffenheit meiner Absicht.