Rechts
, [
1007-1008] adv. welches nur in der ersten
Bedeutung des Beywortes recht üblich ist, nach der rechten Hand, nach der
rechten Seite hin; im Gegensatze des links. Sich rechts wenden, rechter Hand,
zur rechten Hand. Rechts gehen. Rechts um, auf der rechten Seite herum. Das
Dorf blieb rechts liegen, auf der rechten Hand. Anm. Ottfried gebraucht rectaz
überhaupt statt des Nebenwortes recht. Auch in den Oberdeutschen Kanzelleyen
schreibt man noch, uns ist dero Schreiben rechts worden, richtig eingehändiget
worden.