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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Rechtfuchs | | Die Rechthaberey

Rechtgläubig

, [1005-1006] -er, -ste, adj. et adv. den rechten oder wahren Glauben, d. i. die Erkenntniß der Heilswahrheiten, habend und darin gegründet; nach dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , orthodox, und im Gegensatze des irrgläubig. Eine rechtglaubige Lehre. Ein Rechtgläubiger. Rechtgläubig seyn. Daher die Rechtgläubigkeit, die Eigenschaft u. s. f. Anm. Bey dem Notker rehto geloubig, der statt dessen aber auch rehtfolger, so wie Kero rehtculichonto gebraucht.
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