Rechtgläubig
, [
1005-1006] -er, -ste, adj. et adv. den
rechten oder wahren Glauben, d. i. die Erkenntniß der Heilswahrheiten, habend
und darin gegründet; nach dem Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe
Image - , orthodox, und im Gegensatze des irrgläubig. Eine rechtglaubige
Lehre. Ein Rechtgläubiger. Rechtgläubig seyn. Daher die Rechtgläubigkeit, die
Eigenschaft u. s. f. Anm. Bey dem Notker rehto geloubig, der statt dessen aber
auch rehtfolger, so wie Kero rehtculichonto gebraucht.