Die Recheney
, [
991-992] plur. die -en, in einigen,
besonders Oberdeutschen Gegenden, eine Rechenkammer. So ist z. B. zu Frankfurt
am Main ein Recheneyamt, ein aus Raths-Deputirten bestehendes Collegium,
welches die Einkünfte der Stadt überhaupt verwaltet und berechnet.