Der Receß
, [
989-990] des -sses, plur. die -sse, aus
dem Lat. Recessus. 1) Ein schriftlicher Vergleich, worin sich zwey oder mehrere
Personen über eine streitige Sache vergleichen; der Vergleich, Vertrag. Der
Haupt-Receß, Neben-Receß, Erb-Receß, Gränz-Receß u. s. f. Daher recessiren,
sich vermittelst eines Recesses vergleichen. 2) In den Gerichten einiger
Gegenden wird der mündliche Vortrag eines Advocaten vor Gerichte der Receß
genannt; welchen Nahmen denn auch ein kurzer, schriftlicher Aufsatz bekommt,
welcher anstatt dieses mündlichen Vortrages bey Gerichte eingegeben wird, und
seine vorgeschriebene Länge und Form hat. 3) Auch der Rückstand, d. i. die
versäumte Zahlung einer schuldigen Summe, und diese Summe selbst wird zuweilen
der Receß genannt. Im Recesse seyn, im Rückstande. Im Bergbaue bauet eine Zeche
den Receß ab, wenn der ihrem Baue gethane Vorschuß von ihrem Ertrage bezahlet
werden kann.