* Rebben
, [
987-988] verb. reg. act. et neutr.
welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert, aber nur in den
gemeinen Sprecharten einiger Gegenden üblich ist, wo es für springen oder
beyspringen, d. i. zur Fortpflanzung befruchten, von dem männlichen Geschlechte
einiger größern Thiere, z. B. den Hengsten und Zuchtochsen, gebraucht wird. Der
Hengst rebbet. Eben daselbst bedeutet es auch, nach der Fortpflanzung
verlangen, brunsten. Nieders. repen, reppen. Im Wendischen ist Ryba das
männliche Glied. Es ist so wie rammeln, ranzen und andere Wörter dieser Art,
von der Bewegung hergenommen.
S. Repphuhn.