* Rauchwerken
, [
973-974] verb. reg. act. welches nur im
Forstwesen einiger Gegenden üblich ist. Einen gefällten Baum rauchwerken, d. i.
alle Zweige und Äste von demselben abschlagen lassen. Ein gerauchwerkter Stamm,
der seiner Zweige und Äste beraubt worden. Es scheinet, daß daselbst auch
Rauchwerk von eben diesem aus abgehauenen Zweigen und Ästen bestehenden Abfalle
üblich sey. Es stammet von dem Beyworte rauch ab, so fern dasselbe auch mit
Laub und Zweigen versehen bedeutet,
S. Rauch, adj. 1 und Rauchholz.