Der Rauchmeister
, [
971-972] des -s, plur. ut nom. sing. an
den Höfen, ein Bediener des Proviant-Amtes, welcher die Aufsicht über das
Räuchern des Fleisches und über die geräucherten Lebensmittel hat. Dessen
Gattin die Rauchmeisterinn. Die ihm untergeordneten geringern Bedienten werden
Rauchknechte genannt.