Der Rathsverwandte
, [
959-960] des -n, plur. die -n, ein
Mitglied eines Stadtrathes, welches man an einigen Orten einen Rathsfreund zu
nennen pflegt. In engerm Verstande führen nur die Glieder des äußern oder
weitern Rathes, so fern dazu an einigen Orten auch Handwerker genommen werden,
diese beyden Nahmen da denn Glieder des innern oder engern Rathes vozüglich
Rathsherren, heißen.