Die Rathsstelle
, [
959-960] plur. die -n. 1) Eine Stelle,
welche einem Raths-Collegio, und besonders einem Stadtrathe, gehöret oder
zuständig ist. 2) Diejenige Stelle, welche jemand in einem Raths-Collegio, und
besonders in dem Stadtrathe, bekleidet. Die Stelle im Rathe.