Der Rathsherr
, [
957-958] des -en, plur. die -en. 1. Ein
Herr, d. i. vornehmes Mitglied, eines Raths-Collegii; ein in dieser weitern
Bedeutung im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, welches indessen doch mehrmahls
in der Deutschen Bibel vorkommt. Und hat zu mir Barmherzigkeit geneiget vor dem
Könige und seinem Rathsherren, Esr. 7, 28, seinen Ministern. Vom Könige und den
sieben Rathsherren gesandt, V. 14. Zwey hundert und fünfzig vornehmsten in der
Gemeine, Rathsherren und ehrliche Leute, 4 Mos. 16, 2. Und so in andern Stellen
mehr. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, ein Mitglied des Stadtrathes.
1) Eigentlich. Ein Rathsherr seyn, werden. In der feyerlichen Sprechart, ein
Herr des Raths, ein Vornehmer des Raths. In dem Augsburgischen Stadtrechte aus
dem 13ten Jahrhunderte Rathgeb, in einigen Städten Rathmann, Rathsfreund,
Rathsverwandter, in dem alten Gedichte auf den heil. Anno Altherr, nach dem
Lat. Senator, und dem Frisch zu Folge wird ein Rathsherr zu Nördlingen noch
jetzt Altherr genannt. a) Figürlich hat eine Art patschfüßiger Wasservögel,
weicht sich um Spitzbergen herum aufhält, drey Vorderzehen und keine Hinterzehe
hat, am ganzen Leibe weiß, an den Augen und Füßen aber schwarz, und kleiner als
der Bürgermeister ist, von den Holländischen Matrosen den Nahmen des
Rathsherren bekommen; Plautus Senator Kl.