Der Rathschluß
, [
955-956] des -sses, plur. die
-schlüsse, ein nach gepflogenem Rathe oder Überlegung gefaßter Entschluß; in
welchem Verstande es doch nur noch zuweilen in der höhern Schreibart von den
Entschlüssen regierender Herren gebraucht wird. Am üblichsten ist es in
figürlichem Verstande in der Theologie, wo die Rath- schlüsse Gottes, die
göttlichen Entschließungen über die Wirklichkeit und Veränderungen der Dinge,
die Bestimmungen der göttlichen Entschließungen sind. Die willige Ergebung in
die Rathschlüsse Gottes ohne geheime Ausnahmen. Alle besondere Absichten der
Rathschlüsse und Verhängnisse Gottes einsehen wollen, ist unsinnige
Begehrlichkeit, Gell. Der Rathschluß Gottes von unserer Seligkeit, dessen
Entschluß in einer gewissen Ordnung jedermann selig zu machen,
S. 3 Rath 1 3). [
957-958]