Der Rathmann
, [
955-956] des -es, plur. die Rathmänner,
und in einigen Fällen Rathleute. 1) Ein Rathgeber, welcher uns guten Rath
ertheilet; eine veraltete Bedeutung. (
S. Rathsleute.) Im Schwed. ist Radmann ein Rath,
Consiliarius. 2) Ein Rathsherr; eine noch in einigen Niedersächsischen Städten
gangbare Bedeutung, da der Plural Rathmänner, und nach der alten Mundart auch
wohl noch Rathmanne lautet. 3) Auf einigen Dörfern, selbst in Obersachsen, ist
Rathmann der Beysitzer eines Land- oder Dorfgerichtes, der Älteste, Schöppe u.
s. f. da es denn im Plural gemeiniglich Rathleute hat.
S. 3 Rath 3. 3)