1. Rahmen
, [
921-922] verb. reg. act. et neutr.
welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert, zielen; in welcher
Bedeutung es aber nur in einigen Sprecharten, besonders Nieder-Deutschlandes,
üblich ist. Nach etwas rahmen, zielen. Es kommt auch bey unsern alten
Oberdeutschen Schriftstellern vor, die es auch mit der zweyten Endung
verbinden. Einez Vogels ramen, im Schwabenspiegel. In der Rothwälschen
Diebessprache bedeutet rahmen sehen, welches auch die erste Bedeutung von jener
seyn kann. Von der Bedeutung in Anberahmen, (
S. dieses Wort,) ingleichen 2 Rahm Anm.