Der Quartier-Meister
, [
885-886] des -s, plur. ut nom. sing.
dessen Gattinn die Quartier-Meisterinn, eine Person, welche dazu bestimmt ist,
für das Quartier, d. i. die Wohnung anderer, zu sorgen. Besonders im
Kriegswesen, wo der General-Quartiermeister mit seinen Untergeordneten bis auf
den Regiments-Quartiermeister für die Anordnung und Sicherheit des Lagers der
ihnen angewiesenen Truppen zu sorgen hat. In Pohlen ist der
General-Quartiermeister und in Litthauen der General-Quartiermeister ein
vornehmer Reichsbeamter. So fern Quartier auf den Schiffen eine bestimmte Zeit
des Tages in Ansehung der Wachen bedeutet, ist der Quartier-Meister ein
Unter-Officier, welcher dem Schiffer nachgeordnet ist, und vornehmlich auf die
Besetzung der Quartiere, d. i. der Wachen, Acht hat. Im Holländ. wird er
Schieman genannt.
S. 1 Quartier.