Das Quart
, [
881-882] des -es, plur. die -e, aus dem
Lat. quartus, der vierte Theil eines Ganzen. So ist das Quart in Bremen und
andern Niedersächsischen Gegenden ein Getreidemaß, welches der vierte theil
einer Last ist, und 10 Scheffel, oder 40 Viertel, oder 160 Spint hält. Noch
häufiger ist so wohl in Niedersachsen, als in einigen Oberdeutschen Gegenden,
das Quart ein Maß flüssiger Dinge, wo es der vierte Theil eines Stübchens ist,
zuweilen auch Quartier lautet, und mit dem Hochdeutschen Maß oder der kleinen
Kanne überein kommt. So wird in Bremen das Stübchen in vier Quart oder
Quartier, ein Quart aber wieder in vier Mengel getheilet. In Schlesien hält ein
Topf (d. i. ein Stübchen) vier Quart, ein Quart aber vier Quartier 20 Topf oder
80 Quart machen daselbst einen Eimer Wein. In Zürch ist ein Quärtli der vierte
Theil eines Kopfes, welches gleichfalls einem Stübchen nahe zu kommen scheinet,
indem 32 Kopf einen Eimer machen. In andern Oberdeutschen Gegenden ist das
Quart oder Quärtleder der vierte Theil eines Maßes, oder die Hälfte eines
Nößels; wie z. B. in Augsburg, wo das Maß 2 Seidel, das Seidel aber zwey
Quärtle, und ein Quärtle zwey Achteli hält. Im Würtembergischen ist das Quart
so viel wie ein Schoppen, indem deren vier auf ein Maß gehen.
S. auch Quarte und Quartier.
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883-884]