Der Pupill
, [
865-866] des -en, plur. die -en, Fämin.
die Pupille, plur. die -n, aus dem Lat. Pupillus, Pupilla, eine der Aufsicht
eines Vormundes anvertraute minderjährige Person; wofür wir doch das gute
Deutsche Wort Mündel haben. Daher das Pupillen-Collegium, ein obrigkeitliches
Collegium, welches die Aufsicht über die Vormünder eines Landes oder einer
Stadt führet, und welches in andern Gegenden das Vormundschaftsamt, in Breslau
das Waisenamt genannt wird.