Prügeln
, [
853-854] verb. reg. act. heftig
schlagen, sehr schlagen, doch nur wenn der Gegenstand der heftigen Schläge ein
Mensch oder Thier ist. Jemanden prügeln oder prügeln lassen. In einigen
Gegenden prügelt man auch die Hunde, wenn man ihnen einen Prügel oder Knüttel
an den Hals hänget, welches sonst auch bängeln, knütteln und knüppeln heißt.
Daher das Prügeln. Anm. Entweder als das Intensivum oder Frequentativum von dem
bey dem vorigen Worte gedachten veralteten prugen, schlagen, oder auch
unmittelbar von Prügel, so wie die Nieders. tageln und knüppeln beyde in der
Bedeutung des heftigen Schlagens von Tagel und Knüppel abstammen. Die Prügeley
für Schlägerey, und Prügelsuppe, eine Tracht Prügel, sind in den gemeinen
Sprecharten bekannt. Eben diese Sprecharten sind überaus reich, das Schlagen
oder Prügeln nach allen Schattirungen und Nebenbegriffen auszudrucken. (
S. Schlagen, wo einige derselben werden angeführet
werden.