Der Prozeß
, [
851-852] des -sses, plur. die -sse, aus
dem mittlern Lat. Processus. 1. Die Art und Weise, wie eine Sache behandelt
wird; in welcher Bedeutung es besonders in der Chymie und Aster-Chymie üblich
ist, wo man die vorgeschriebene Art und Weise, ein chymisches Product zur
Wirklichkeit zu bringen, einen Prozeß zu nennen pflegt. 2. In engerer
Bedeutung, die Art und Weise, nach welcher die vorkommenden Fälle vor Gericht
abgehandelt werden. 1) Eigentlich, wo es die in den Gesetzen vorgeschriebene
Ordnung ist, nach welcher die Rechtssachen verhandelt und zu Ende gebracht
werden; der Rechtsgang. Der summarische Prozeß, der Civil-Prozeß, der
Criminal-Prozeß, der Schuld-Prozeß, der Wechsel-Prozeß u. s. f. Einem den
Prozeß machen, ihn verurtheilen. 2) Figürlich, ein Streit vor Gericht selbst;
ein Rechtsstreit, Rechtshandel. Einen Prozeß haben, mit jemanden haben. Einen
Prozeß mit jemanden bekommen. Einen Prozeß anfangen, mit jemanden anfangen.
Einen Prozeß gewinnen, verlieren. Anm. Dieses fremde Wort ist zugleich mit dem
Römischen Rechte in Deutschland eingeführet worden. Vorher hatte man eigene
Deutsche Ausdrücke dafür, besonders in der letzten Bedeutung, welche noch lange
gangbar gewesen sind, und es zum Theil in einigen Gegenden noch sind. Dahin
gehören die in dieser Bedeutung veralteten Ausdrücke Rechtfertigung und Krieg,
und das noch Nieders. Pleit, Franz. Plaid, Engl. Plea, wo auch pleiten vor
Gerichte streiten, prozessiren, ist, Holländ. playden, Franz. plaider. Spelmann
leitete es von dem Angels. plea, Gefahr, Verlust, ab; allein schon bey dem Kero
ist Flyz Zank, Streit, welches so wie alle ähnlichen Wörter ursprünglich das
mit dem Zanken und Streiten verursachte Geräusch ausdruckt, und zu laut,
plaudern, und andern dieser Art gehöret. Da Prozeß durch den langen und
häufigen Gebrauch nunmehr schon eine Art von Bürgerrecht erhalten hat, so kann
man das Latein. c in demselben auch füglich mit dem mehr Deutschen z
vertauschen.