Die Provinz
, [
849-850] plur. die -en, ein in seine
Gränzen eingeschlossener und mit seiner eigenen obrigkeitlichen Verfassung
versehener Landesbezirk; wo es eine allgemeine Bedeutung ist, welche die
besondern Benennungen Herzogthum, Fürstenthum, Grafschaft u. s. f. unter sich
begreift, aber doch nur von Landesbezirken von einem gewissen beträchtlichen
Umfange gebraucht wird. So sind Österreich, Steyermark, Kärnthen, Krain, Tirol,
so viel besondere, dem Hause Österreich gehörige Provinzen. Notker gebraucht
dafür das längst veraltete Flihtland, wo er es aber in der bey den Römern
üblichen Bedeutung eines unterworfenen oder unterwürfigen Landes gebraucht, von
Pflicht, Huldigung. [
851-852]