Propst-Gericht
, des -es, plur. die -e, ein Gericht, in welchem ein Propst den
Vorsitz hat. So befindet sich z. B. in dem Herzogthume Schleswig in jeder
Propstey ein solches Gericht, welchem die Prediger derselben in Rechtssachen,
welche ihr Amt, ihre Lehre und ihren Wandel betreffen, unterworfen sind.