Der Procurator
, [
843-844] des -s, oder -toris, plur. die
Procuratores oder Procuratoren, aus dem Lat. Procurator, derjenige, welchem die
Besorgung einer Sache, oder die Sorge für eine Sache von einem andern
aufgetragen ist, wo dieses Wort noch in vielen Fällen gebraucht wird. In den
Klöstern heißt derjenige Conventual, welchem die Besorgung der Ökonomie des
Klosters aufgetragen ist, der Procurator. Der Fiscal, oder derjenige, welcher
über die Rechte des Fisci wacht, heißt in manchen Gegenden der Procurator. Am
häufigsten ist es in vielen Ländern von einem Anwalte oder Sachwalter, der
eines andern Sache vor Gericht besorgt, wo man es als einen anständigern
Ausdruck für das gemeiner gewordene Advocat gebraucht.