Probieren
, [
841-842] verb. reg. act. welches aus
dem Lat. probare entlehnet ist, und nur im gemeinen Leben gebraucht wird. 1)
Die Möglichkeit und Beschaffenheit einer Sache aus Erfahrung oder eigner
Empfindung zu erkennen suchen; wo es sich weiter erstreckt, als das Hauptwort
Probe, indem es auch von der Möglichkeit gebraucht wird. In der reinern und
anständigern Sprechart gebraucht man dafür lieber versuchen, außer in
denjenigen Fällen, wo probieren als ein Kunstwort einmahl eingeführet ist, wie
z. B. im Hüttenbaue, bey den Gold- und Silberarbeitern u. s. f. Ich will es
probieren, versuchen, ob die Sache möglich, oder thunlich ist. Probiere es nur.
Einen Wein, eine Speise probieren, sie kosten. Eine Feder, ein Gewehr, ein
Messer, ein Pferd probieren, sie versuchen. Das Erz probieren, im Hüttenbaue,
dessen Gehalt durch die Schmelzung im Kleinen erforschen. Gold, Silber
probieren, vermittelst des Probiersteines. Im moralischen Verstande, jemandes
Fleiß, Gemüthsart, Fähigkeit u. s. f. probieren, wird es wenig mehr gebraucht,
indem dafür die R. A. auf die Probe stellen, eine Probe machen, üblicher sind.
2) Beweisen; eine nur im Oberdeutschen übliche Bedeutung, in welcher es im
Hochdeutschen fremd ist. So auch das Probieren. [
843-844]