Das Probesilber
, [
841-842] des -s, plur. doch nur von
mehrern Arten, ut nom. sing. vermischtes Silber, welches nach der
obrigkeitlichen Verordnung in einem Lande oder in einer Stadt verarbeitet, und
mit der Probe, d. i. dem Stadtwapen oder einem andern bestimmten Zeichen, zum
Beweise seiner echten Beschaffenheit bezeichnet wird. So verarbeitet Augsburg
13löthiges, Berlin 12löthiges, Sachsen beynahe 12löthiges Silber, welches
alsdann in diesen Ländern oder Städten Probesilber genannt wird.
S. 2 Probe.