Der Priester
, [
837-838] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Priesterinn, eine zur Verwaltung des äußern Gottesdienstes bestellte
Person, wo es von solchen Personen in alten Religionen und Religionsparteyen
gebraucht wird, da denn das Fämininum theils eine weibliche Person dieser Art,
theils auch die Ehegattinn eines Priesters bezeichnet. In engerer Bedeutung
führet es den Begriff des Opfers bey sich; daher sind auch in der Römischen und
Griechischen Kirche die Priester gottesdienstliche Personen, welche die
feyerliche Befugniß erhalten haben, die Sacramente, und besonders das Sacrament
des Altars zu handhaben, daher sie auch Meßpriester genannt werden, von dem
Lesen der Messe, einer ihrer vornehmsten Befugnisse und Verrichtungen. (
S. Priesterweihe.) In den protestantischen Kirchen
werden die Prediger nur in der niedrigen Sprechart Priester genannt, besonders
in Niederdeutschland, wo es von den Geistlichen und Predigern üblicher ist, als
in andern Gegenden. Anm. In den Monseeischen Glossen Priestira, im
Schwabenspiegel Priester, im Nieders. Prester, im Angels. Preost, im Schwed.
Präst, im Isländ. Prestur, im Engl. Priest, im Franz. Pretre, im Ital. Prete.
Es bleibt immer noch am wahrscheinlichsten, daß dieses Wort aus dem Lat. und
Griech. Presbyter verderbt worden, welches eigentlich einen Ältesten bedeutet,
und im mittlern Zeiten sehr häufig von Geistlichen, Pfarrern und Priestern
gebraucht wird, nicht so wohl um ihr vorzügliches Alter zu bezeichnen, als
vielmehr als ein Ehrenwort, weil man ehedem mehrere Titel von dem Alter zu
entlehnen pflegte, dergleichen z. B. Pfaff, das Franz. Seigneur, ein Herr, von
Senior, und andere mehr sind. Bey unsern ältesten Schriftstellern kommt das
Wort Priester nicht vor, sondern Kero, Ottfried und Notker gebrauchen dafür das
veraltete Euuart, von Ee, das Gesetz, die Religion, einen Diener des Gesetzes
oder der Religion zu bezeichnen.