Prächtig
, [
819-820] -er, -ste, adj. et adv. 1) Mit
Pracht, in der noch üblichen figürlichen Bedeutung dieses Wortes, feyerlichen
Glanz, Kostbarkeit und kostbare Zierde enthaltend. Ein prächtiges Kleid.
Prächtig gekleidet seyn. Ein prächtiger Hof, ein prächtiger Schmaus. Prächtige
Gebäude. Prächtig leben. 2) Geneigt und Fertigkeit besitzend, Pracht sehen zu
lassen, prächtig zu leben. Prächtig seyn. Schwed. präktig. Ehedem bedeutete es
auch laut, laut schallend, ingleichen glänzend; in welchen beyden Bedeutungen
es aber veraltet ist. [
821-822]