Postuliren
, [
817-818] verb. reg. aus dem Latein.
postulare. 1) Bey den Buchdruckern, als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben,
Gesell werden, feyerlich zum Gesellen gemacht werden, (
S. das vorige.) 2) Als ein Activum. In der Römischen
Kirche wird ein Bischof postulirt, wenn bey dem Candidaten sich solche Umstände
finden, daß er dem canonischen Rechte nach nicht eigentlich gewählet werden
kann, und daher von den mit dem Wahlrechte begabten Personen unter Begünstigung
der Obern begehret wird. Ehedem bedeutete es einstimmig, einmüthig zum Bischofe
wählen, besonders wenn der Candidat schon an einem andern Orte Bischof war.
Daher die Postulation.