Der Posthalter
, [
815-816] des -s, plur. ut nom. sing.
eigentlich, derjenige, der die Pferde zur Fortschaffung der Posten hält und
hergibt, und von dem Postmeister noch verschieden ist. An einigen Orten werden
auch die Postwärter, welche einer Post an einem kleinen aber nicht gangbaren
Orte verstehen, und gemeiniglich dem Postmeister eines benachbarten größern
untergeordnet sind, Posthalter genannt. Daher die Posthalterey, das Amt und die
Bedienung eines Posthalters, ingleichen die Post-Station, welcher ein
Posthalter vorgesetzet ist, und dessen Wohnung.