Die Polizey
, [
803-804] plur. inus. wohl zunächst aus
dem Franz. Police, so wie dieses aus dem Griech. und Lat. Politia. 1)
Eigentlich, die Handhabung solcher Dinge, auf welche die Wohlfahrt und
Sicherheit eines Staates ankommt; in welcher Bedeutung es doch jetzt nicht mehr
üblich ist, da man unter der Polizey bloß die Handhabung guter Ordnung und
Verfassung so wohl in Ansehung der Personen als Sachen eines Staates verstehet.
Indessen ist es auch hier noch nicht genug bestimmt, wenigstens sind die
Gegenstände, über welche sich die Polizey erstreckt, nicht in allen Staaten und
Orten einerley, welches ohne Zweifel daher rühret, weil der Polizey, als einer,
wenigstens dem Nahmen nach, nenern Anstalt, nur dasjenige übrig geblieben, was
die Justiz, die Regierung, die Kammer u. s. f. in einem Staate nicht schon in
ihren Bezirk gezogen hatten. In einem Staate herrscht eine gute Polizey, wenn
in den Personen und Sachen eine gute Ordnung gehalten wird. Auf gute Polizey
halten. Daher die Polizey-Sache, welche die Polizey betrifft, die
Polizey-Ordnung, der Polizey-Reiter, das Polizey-Collegium u. s. f. 2) Der
Inbegriff aller dahin gehörigen Lehren und Wahrheiten; die
Polizey-Wissenschaft. [
803-804]