3. Placken
, [
775-776] verb. reg. act. welches das
Intensivum von dem folgenden plagen ist. 1) So fern dasselbe als ein
Geschlechtsverwandter von dem Lat. fligere ehedem schlagen bedeutete, ist
placken noch in einigen Fällen des gemeinen Lebens für fest schlagen, derb
schlagen, üblich ist. So ist das Placken, in dem Wasserbaue eine Art, Dämme und
Deiche zu errichten, da die über einander geführte Erde mit Wasser begossen,
fest gestampfet, und endlich an der Böschung mit dem Plackscheite fest
geschlagen wird. Einen solchen Damm oder Deich pflegt man auch ein Plackwerk zu
nennen. In den Gärten werden die Gänge auf diese Art zuweilen gleichfalls
geplacket. 2) Figürlich, einen hohen Grad der Unlust und Beschwerde
verursachen, sehr plagen. Jemanden placken und plagen. Jemanden mit einer Bitte
placken. Sich mit etwas placken. Ich habe mich schon lange mit dieser Sache
geplacket. Jemanden um etwas placken, auf eine sehr beschwerliche und
anhaltende Art um etwas bitten. Die Unterthanen placken, ihnen durch
Erpressungen beschwerlich fallen. Ich habe noch einige Groschen von ihm heraus
geplackt, durch beschwerliche Mühe von ihm erpresset. Daher das Placken.