Der Pilger
, [
767-768] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Pilgerinn, oder der Pilgrim, welches von beyden Geschlechtern
gebraucht wird, des -s, plur. die -e. 1) * Ein Fremder, ein Ausländer, im
Gegensatze eines Einheimischen, Inländers oder Bürgers; eine im Hochdeutschen
veraltete Bedeutung. Es habe der Bürger gesündiget oder der Bilgere, heißt es 3
Mos. 24, 16 in einer alten handschriftlichen Übersetzung der Bibel bey dem
Frisch, wofür Luther hat: wie der Fremdling, so soll auch der Einheimische
seyn. Indessen gebraucht Luther in andern Stellen das Wort auch in diesem
Verstande. Denn ich bin beyde dein Pilgrim und dein Bürger, wie alle meine
Väter, Ps. 30, 13. Ich ermahne euch als die Fremdlingen (Fremdlinge) und
Pilgrim, (Pilgrime) 1 Pet. 2, 11. Sie kauften einen Töpfersacker zum Begräbniß
der Pilger, Matth. 27, 7. 2) In engerer Bedeutung, ein auf der Reise zu Fuß
begriffener Ausländer, und in weiterm Verstande, ein jeder Reisender zu Fuß,
ein Wanderer, bey dem Heinr. von Osterdingen, ein Waller; in welchem Verstande
es nur noch in der höhern und dichterischen Schreibart üblich ist.
Den Pilgram, welchen du siehst ausser Weges wallen Und irrig
gehn Wald ein, Opitz.
3) In der engsten und üblichsten Bedeutung ist ein Pilger
oder Pilgrim, besonders in der Römischen Kirche, derjenige, welcher aus Andacht
zu entfernten gottesdienstlichen Orten reiset, oder wallfahrtet; im
Oberdeutschen ein Wallbruder, eine Wallschwester. Anm. Schon bey dem Kero in
der ersten Bedeutung Pilgrim, im Schwabensp. Bilgerin, bey dem Stryker
Pilgerein, im Schwed. Pelegrim, im Isländ. Piilagrimur, im Engl. Pilgrim, im
Franz. Pelerin, im Ital. Pellegrino, Peregrino; alle aus dem Lat. Peregrinus
und peregrinari, mit der sehr gewöhnlichen Verwechselung des r und l. Pilgrim
hat seine letzte Sylbe aus -grin verderbt; in der anständigern Sprechart
gebraucht man statt dessen lieber Pilger. [
769-770]