Der Pfundzoll
, [
761-762] des -es, plur. die -zölle, ein
nur in den Preußischen Seestädten übliches Wort, den Zoll zu bezeichnen,
welcher von den Schiffsfrachten entrichtet wird; ohne Zweifel, weil die Waaren
oder Güter dabey nach schweren Pfunden, oder Schiffspfunden, in Betrachtung
kommen. Daher ist die Pfundbude, oder das Pfundhaus, daselbst ein Haus oder
Gebäude, wo dieser Zoll entrichtet wird, die Pfundkammer, das zu Einhebung und
Berechnung dieses Zolles verordnete Collegium, der Pfundschreiber, der
Schreiber oder Einnehmer bey einem solchen Zolle u. s. f.