Pflöcken
, [
745-746] verb. reg. act. mit einem
Pflocke befestigen, besonders in dem zusammen gesetzten anpflöcken. In der im
gemeinen Leben üblichen R. A. stöcken und pflöcken, in das Gefängniß setzen,
scheinet es für blöcken zu stehen, in den Stock legen und an den Block
schließen, so wie im Nieders. Pluck so wohl Block als Pflock bedeutet.