1. Die Pflicht
, [
743-744] plur. die -en, ein nur in der
Schifffahrt und dem Schiffbaue übliches Wort, ein Halbverdeck zu bezeichnen,
welches sich über den Oberlauf erhebt. Die Vorpflicht oder Vorderpflicht, die
Erhöhung auf dem Vordertheile; das Vorder-Castell. Die Hinterpflicht oder
Steuerpflicht, das Halbverdeck am Hintertheile; das Hinter-Castell, die
Hinterschanze, das Hinterverdeck. Auf einigen Schiffen in Niedersachsen heißt
das Halbverdeck am Hintertheile in engerer Bedeutung die Pflicht, das am
Vordertheile aber die Ducht. Nieders. Plicht, Holländ. Plegt. Vielleicht auch
von legen, wenn es nicht vielmehr von dem alten nordischen luka, schließen,
einschließen, abstammet, von welchem Piloh bey dem Kero die Clausur ist, da es
denn mit Castell gleichbedeutend seyn würde.
S. Pflichtanker.