* Pfleghaft
, [
741-742] adj. et adv. welches nur in
einigen Gegenden üblich ist, und von der veralteten Bedeutung des Wortes
pflegen, verpflichtet seyn, abstammet. Besonders werden in einigen Gegenden
leibeigene Unterthanen, weil sie dem Grundherrn verpflichtet sind, Pfleghaften
genannt, gleichsam verpflichtete oder pflichtige Leute.