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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Pflaumpalme | | Pflegbefohlen

Das Pflegamt

, [737-738] des -es, plur. die -ämter, ein Kammeramt, so fern es der Pflege, d. i. der Verwaltung und Aufsicht, eines andern anvertrauet ist, die Pflege; eine besonders in einigen Oberdeutschen Gegenden übliche Benennung, wofür man in Ober- und Niedersachsen das freylich zweydeutige Wort Amt gebraucht. Daher der Pflegamtmann, welcher oft auch nur der Pfleger schlechthin heißt, ( S. dieses Wort,) der Amtmann.
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