Der Pfennigmeister
, [
723-724] des -s, plur. ut nom. sing.
eine alte, noch hin und wieder übliche Benennung eines Cassierers oder
Schatzmeisters, welcher gewisse Gelder in seiner Aufsicht hat und die Ausgaben
und Einnahmen davon berechnet. Daher die Pfennigmeisterey, dessen Amt und
Wohnung, ingleichen ein ganzes zu den Einnahmen gewisser Art verordnetes
Collegium, und der Ort, wo sich dasselbe versammelt; der Pfennigschreiber, der
Schreiber bey einem solchen Collegio, u. s. f.