Der Pfarrer
, [
711-712] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Geistlicher oder Priester, welchem die geistliche Aufsicht über eine
Gemeinde, und die Verrichtung des öffentlichen Gottesdienstes anvertrauet ist.
Wenn mehrere Geistliche einer und eben derselben Gemeinde vorstehen, so heißt
der erste und vornehmste der Pfarrer, zum Unterschiede von dem Diacono, da denn
jener in manchen Fällen auch wohl der Oberpfarrer genannt wird. Pfarrer werden.
Ein Stadtpfarrer, Landpfarrer oder Dorfpfarrer. Dessen Gattin die Pfarrerinn,
die Frau Pfarrerinn, im gemeinen Leben die Pfarrfrau. Im Oberdeutschen wird es
auch als ein Ehrenwort eines solchen Pfarrers gebraucht, Herr Pfarrer; wofür in
den Ober- und Niedersächsischen Gegenden das Lateinische Pastor üblicher ist.
Wenn man mit Achtung von einem Pfarrer spricht, so pflegt man statt der
Ableitungssylbe -er auch wohl das Wort Herr anzuhängen; Pfarrherr. Siehe auch
Prediger und Priester. Anm. Im Schwabenspiegel Pharrer, im Nieders. Parrer und
zusammen gezogen Parr, auch im gemeinen Leben der Hoch- und Oberdeutschen
zusammen gezogen Pfarr, im Fämin. Pfarrinn, im Böhm. Farar, im Pohln. Fararz,
im Krainerischen Far. Es ist nicht, wie Frisch will, aus Pfarrherr zusammen
gezogen, sondern vermittelst der Ableitungssylbe -er aus Pfarre gebildet. Im
Schwabenspiegel ist römische Pfar, collective die Römische Geistlichkeit.