Die Pfarre
, [
709-710] plur. die -n. 1) Die der
geistlichen Aufsicht und Führung eines Pfarrers anvertraute Gemeinde, und die
in dieser Aufsicht gegründete Würde. Die Stadtpfarre, im Gegensatze der Land-
oder Dorfpfarre. Eine Pfarre bekommen, einer solchen Gemeinde als Pfarrer
vorgesetzet werden. Eine einträgliche, gute, schlechte Pfarre. 2) Die Wohnung
des Pfarrers. Anm. In den gemeinen Oberdeutschen Mundarten in beyden
Bedeutungen die Pfarrey, im Nieders. Parre, im Engl. Parish, im Pohln. Fara. Es
ist schon sehr frühe aus dem Griechischen und Latein. Parochia, oder vielmehr
Paroecia, von -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , entlehnet
und in Pfarre verkürzet worden, denn Kero gebraucht Farruuesan schon für eine
Diöces, für einen Kirchsprengel. Im Oberdeutschen wird ein Kirchspiel auch die
Kirchfahrt genannt, wo die letzte Hälfte doch wohl nur eine zufällige
Ähnlichkeit des Klanges mit Pfarre hat. [
711-712]