Der Pfanner
, [
709-710] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Pfännerinn, in den Salzwerken, eine Person, welche Salzgüter,
entweder an Kothen, oder an einer gewissen Quantität Sohle, oder auch an beyden
zugleich besitzet. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung wird nur derjenige
ein Pfänner genannt, welcher ein Koth, folglich auch die dazu gehörige
Salzpfanne besitzet, und die Sohle anderer durch Meister in demselben versieden
lässet; zum Unterschiede von den Gutsherren, welche kein Koth, aber einen
Antheil an der Sohle besitzen, oder, wie man es nennt, auf ihre Ausläufte
sitzen. An andern Orten werden die Pfänner Salzjunkern, in Lüneburg
Sülfmeister, Selbstmeister genannt. Sind es Personen von Stande, so pflegt man
sie auch wohl Pfannherren zu nennen.