Der Pfandschilling
, [
707-708] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -e. 1) Diejenige Summe Geldes, welche man auf ein Pfand
bekommen, oder gegen ein Unterpfand aufgenommen hat, von Schilling, eine Summe
Geldes; in einigen Gegenden der Pfandpfennig. 2) Auch dasjenige Geld, welches
für eine abgepfändete Sache zur Strafe, oder zur Ersetzung des Schadens von dem
Gepfändeten erleget wird. 3) In einigen Gegenden ist es auch dasjenige Geld,
welches der Richter für die Einwilligung in ein verschiedenes Unterpfand
bekommt.