Der Pactbürger
, [
639-640] des -s, plur. ut. nom. sing.
in einigen Städten, ein Schutzverwandter, ein Einwohner welcher nur unter einer
gewissen Bedingung, oder in gewisser Rücksicht Bürger ist; an einigen Orten
auch wohl ein Pachtbürger. Von Pact, Pactum.
S. Schutzverwandt.